Ziel der Schulsozialarbeit ist es, die Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler zu verbessern.
Dieses wird realisiert durch: — gute Zusammenarbeit mit Lehrerinnen und Lehrern — Individuelle Beratung für Schüler und Schülerinnen — Beratung von Eltern und Erziehungsberechtigten
Schweigepflicht Beim Angebot aller sozialpädagogischen Hilfen gilt das Prinzip der freiwilligen Inanspruchnahme. Das Gebot der Schweigepflicht § 203 StGB ist zu beachten
Hilfe und Beratung im Schulalltag
für Schülerinnen und Schüler bei: — Schulproblemen — Konflikten mit der Familie — Problemen mit Mitschülerinnen und Mitschülern — Problemen mit Lehrerinnen und Lehrern — Klassen und Kollegiumskonferenzen — Übergang zwischen Schule und Beruf — Der Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen und der Vermittlung dorthin
für Eltern und Erziehungsberechtigte — Erziehungsfragen — Der Vermittlung von Kontakten zu — öffentlichen Diensten oder anderen unterstützenden Einrichtungen
Weitere Angebote
der Schulsozialarbeit: — Sozialtraining — Selbstbehauptungskurse